Interne Meldestelle
Hinweisgebenden Personen, die einen möglichen Rechtsverstoß im Unternehmenskontext nach dem Hinweisgeberschutzgesetz melden möchten, steht unsere interne Meldestelle zu Verfügung. Diese ermöglicht die offene, aber auch anonyme und unmittelbare Abgabe von Hinweisen. Die Hinweise werden inhaltlich auf Stichhaltigkeit geprüft und in Abstimmung mit der Geschäftsleitung geeignete Folgemaßnahmen initiiert. Dabei hat die Wahrung von Vertraulichkeit stets oberste Priorität.
Wir haben unsere interne Meldestelle unter Anwendung des § 14 Abs. 1 Hinweisgeberschutzgesetz an die Hinweisgebersystem24 GmbH als externen Dienstleister ausgelagert. Unter den nachfolgend genannten Kontaktdaten können Sie die Meldestelle bzw. Herrn Rechtsanwalt Stephan Rheinwald persönlich erreichen. Sie können offen unter Nennung Ihres Namens und Ihrer Kontakte mit ihm kommunizieren. Auf diese Weise sind Rückfragen zum Sachverhalt möglich, was sich mitunter als sehr hilfreich erweist. Falls Sie es wünschen, wird Ihre Identität nicht an uns übermittelt.
Kontaktdaten Interne Meldestelle
Weitere Kontaktmöglichkeit
Hinweise können zudem über nachfolgendes Portal der Hinweisgebersytem24 GmbH abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass ohne Angabe ihrer Kontaktdaten im Meldeportal keine Rückmeldung an Sie möglich ist.
Neben der internen Meldestelle können Sie sich auch an eine sogenannte externe Meldestelle wenden, die auf Bundes- und Länderebene eingerichtet werden. Ebenso bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und beim Bundeskartellamt.
Nähere Informationen hierzu finden Sie im Unterabschnitt 3 des Hinweisgeberschutzgesetzes. Darüber hinaus gibt es auch Meldemöglichkeiten auf Ebene der Europäischen Union.